Umfrage: Zollanmeldung von Sendungen unter 1.000 EUR

Bundesweite IHK-Umfrage / Dauer: 2 - 5 Minuten

Bislang müssen im Warenverkehr mit Ländern außerhalb der EU Export- und Importsendungen mit einem Wert unter 1.000 EUR nicht schriftlich oder elektronisch beim Zoll angemeldet werden. In diesen Fällen genügt eine formlose mündliche Zollanmeldung. Diese Verfahrenserleichterung ist nach dem neuen EU-Zollrecht ab dem Jahr 2013 nicht mehr vorgesehen. Es ist geplant, dass jede Sendung formal anzumelden ist.

Da diese Ein- und Ausfuhren bisher statistisch nicht erfasst werden, fehlt ein Überblick, inwieweit Unternehmen vom Wegfall der bisherigen Verfahrenserleichterung betroffen wären. Wir bitten Sie daher, uns die nachstehenden Fragen zu beantworten. Sie geben uns damit die Möglichkeit, mit Argumenten aus der Wirtschaft gegen die geplante Änderung vorzugehen.

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